ANMELDUNG
Unser Ziel ist es, den barrierefreien Zugang zu all unseren Veranstaltungen zu gewährleisten. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
Unser Ziel ist es, den barrierefreien Zugang zu all unseren Veranstaltungen zu gewährleisten. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf:
0 57 33 – 91 29 – 0
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Ulrike Wäscher-Schäfers (Sekretariat)
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0 57 33 – 91 29 – 31
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Fax
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0 57 33 – 91 29 – 15
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E-Mail
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info@staette.de
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Gemeinsam legen wir den Termin fest und klären die Weiterbildungsinteressen der Teilnehmer/innen. Dann formulieren wir ein Programm und stimmen es noch einmal mit Ihnen ab. Zur Durchführung des Seminars kommen wir zu Ihnen. Wenn Sie es wünschen, buchen wir für Sie auch ein Tagungshaus.
Zu diesen Zeiten sind wir für Sie erreichbar:
Montag – Donnerstag
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8:30 – 15:00 Uhr
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Freitag
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8:30 – 12:30 Uhr
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Außerhalb unserer Bürozeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Nachricht auf.
In Nordrhein-Westfalen wird der Bildungsurlaub über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) geregelt. Dieses Gesetz ist im Jahr 2000 novelliert worden. Bildungsurlaub kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, wenn diese ihr Beschäftigungsverhältnis in NRW haben und an anerkannten Bildungsveranstaltungen der beruflichen und politischen Weiterbildung teilnehmen wollen.
Eine Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes kann bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr umfassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.