AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grundlagen

Die Satzung der Stätte der Begegnung e. V., ihr Leitbild und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für unsere Arbeit. Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teil­nehmenden an Veranstaltungen und der

• Stätte der Begegnung e.V., Oeynhausener Str. 5, 32602 Vlotho

sowie der von der Stätte der Begegnung getragenen Weiterbildungseinrichtungen:

• Arbeitskreis Politische Bildung und Erziehung (AKPE)

• Westfälisches Kooperationsmodell (WKM).

– nachfolgend einheitlich „Anbieter“ genannt –

Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung einer Maßnahme ausgewiesen sind. Diese Regelungen ersetzen dann die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen

1. Die Anbieter veranstaltet Fort- und Weiterbildungen, Bildungsreisen, Kurse, Vorträge und Tagungen.

2. ie Leistungen der Anbieter ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstal­tungsprogramm oder einem ggf. gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung einer Maßnahme.

3. Die Anbieter verpflichten sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Ver­pflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern- bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.

4. Bei minderjährigen Teilnehmenden übernehmen die Anbieter ausschließlich die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Durchführung der Veranstaltung. Die Aufsichtspflicht geht grundsätzlich nicht auf Mitarbeitende der Anbieter über.

§ 3 Teilnahme

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Anbieter steht allen Interessierten offen.

2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen bestehen.

3. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW oder anderen Förderrichtlinien gefördert werden, setzen das vollständige und deutliche persönliche Ausfüllen von Teilnehmerlisten sowie die Überlassung der für die Förderung vorgeschriebenen Daten voraus.

§ 4 Anmeldung

1. Für Seminare und Kurse ist entweder eine schriftliche Anmeldung oder eine Anmeldung in Textform notwendig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.

2. Anmeldebestätigungen werden in der Regel nicht versandt. Die Anbieter werden Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.

3. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn.

§ 5 Beginn und Dauer

Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und/oder in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.

§ 6 Teilnahmekosten

1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht grundsätzlich auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird. Soweit die Anbieter nachweislich Aufwendungen erspart haben, sind diese in Abzug zu bringen.

3. Abweichende Regelungen ergeben sich je nach Veranstaltung aus dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung der Maßnahme.

§ 7 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung

1. Ist für eine Veranstaltung bis 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung nicht die vereinbarte Mindestteilnehmendenzahl erreicht oder ist es nicht möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen, die nicht von der Anbieter zu vertreten sind (z.B. Krankheit der/des Referenten/in, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen etc.), so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Im Einzelfall können sich je nach Art der Veranstaltung auch hiervon Abweichungen aus dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung der Maßnahme ergeben.

2. Bei einer Absage von Veranstaltungen durch die Anbieter gemäß Ziff. 1 werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Anbieter, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Im Einzelfall können sich je nach Art der Veranstaltung auch hiervon Abweichungen aus dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung der Maßnahme ergeben.

3. Ein Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis zu einer Frist von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einigen Veranstaltungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in dem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung der Maßnahme oder der Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nach Ablauf der jeweils gültigen Frist erheben wir bei einem Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Ausfallgebühr von 80% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen wir die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten, soweit die zurücktretende Person im Einzelfall nicht einen fehlenden oder geringeren Schaden nachweist. Auch dazu kann es abweichende Vereinbarungen in einem gesondert geschlossenen Vertrag über die Durchführung einer Maßnahme geben.

4. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.

5. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Anbieter.

§ 8 Personenbezogene Daten

Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Kommt es zu einem Vertragsschluss, sind die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und Bankdaten zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich. Sie werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO) erhoben und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn es nicht zu einem Vertragsschluss kommt oder die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist und kein gesetzlicher Aufbewahrungsgrund besteht.

Betroffene Personen haben gegenüber dem Veranstalter als Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten:

• Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO;

• Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO;

• Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO;

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO;

• Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO;

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 DS-GVO.

Weiterhin haben betroffene Personen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 77 DS-GVO zu beschweren. Sollte eine betreffende Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilt haben, kann sie jederzeit diese widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

§ 9 Haftung

1. Die Stätte der Begegnung e.V. haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

d) im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Stätte der Begegnungen e.V. der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des betreffenden Vertrages vorhersehbar und typisch ist.

3. Eine weitergehende Haftung der Stätte der Begegnungen besteht nicht. Für Veranstaltungen, bei denen die Stätte der Begegnungen e.V. als Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651a ff. BGB tätig wird, gilt hiervon abweichend die Regelung des § 10 dieser AGB.

4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Stätte der Begegnungen e.V.

§ 10 Besondere Regelungen für Reiseveranstaltungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit

– ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder

– der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Die unter den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallenden Verträge unterliegen Deutschem Recht.

2. Sofern es sich beim dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter der Sitz der Anbieters.

3. Die Veranstaltungen des Anbieters finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

5. Soweit sich aus ergänzend zu diesen AGB gesondert geschlossenen Verträgen über die Durchführung einer Maßnahme oder zwingenden gesetzlichen Regelungen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der sich aus den zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Vertragspartner ergebenden Ansprüche der Geschäftssitz des Anbieters.

Vlotho, den 02.03.2019