Die
Stätte der Begegnung nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze, insbesondere
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG).
Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite providerseitig zur
Erstellung der Server Log Files Informationen erhoben. Im einzelnen
sind dies der Browsertyp und die Browserversion, das verwendete Betriebssystem,
die zuvor besuchte Seite (Referrer URL), der Hostname des zugreifenden
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sind nicht bestimmten Personen zuordbar und eine Zusammenführung mit
anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Daten werden nach einer
statistischen Auswertung gelöscht.
Darüberhinaus werden personenbezogene Daten von uns erhoben, verarbeitet
und genutzt, soweit dies zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen
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zur Verfügung zu stellen. Ihre Daten werden zur Beantwortung der Anfrage
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Gründen an Dritte weitergegeben.
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Grundlagen
Die Satzung der Stätte der Begegnung e.V., ihr Leitbild und das
Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die Grundlagen für
unsere Arbeit. Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis
zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen der
• Stätte der Begegnung e.V., Oeynhausener Str.5, 32602 Vlotho
sowie der von der Stätte der Begegnung getragenen Weiterbildungseinrichtungen
• Arbeitskreis Politische Bildung und Erziehung (AKPE)
• Bildungswerk demokratischer Kultur (BdK)
• Westfälisches Kooperationsmodell (WKM).
Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich
sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.
Diese Regelungen ersetzen dann die entsprechenden Regelungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen
1. Die Stätte der Begegnung e.V. veranstaltet Fort- und Weiterbildungen,
Bildungsreisen, Kurse, Vorträge und Tagungen.
2. Die Leistungen der Stätte der Begegnung e.V. ergeben sich aus dem
jeweiligen Veranstaltungsprogramm oder einer gesondert geschlossenen
Leistungsvereinbarung.
3. Die Stätte der Begegnung e.V. verpflichtet sich nur zur Durchführung
der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines
konkreten Lern bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.
4. Bei minderjährigen Teilnehmenden übernimmt die Stätte der Begegnung
e.V. ausschließlich die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Durchführung
der Veranstaltung. Die Aufsichtspflicht geht grundsätzlich nicht auf
Mitarbeitende der Stätte der Begegnung e.V. über.
§ 3 Teilnahme
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stätte der Begegnung e.V. steht
allen Interessierten offen. 2. In besonderen Fällen können Zugangs-,
Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
3. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz
NRW oder anderen Förderrichtlinien gefördert werden, setzen das vollständige
und deutliche persönliche Ausfüllen von Teilnehmerlisten sowie die Überlassung
der für die Förderung vorgeschriebenen Daten voraus.
§ 4 Anmeldung
1. Für Seminare und Kurse ist grundsätzlich eine schriftliche Anmeldung
notwendig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen
Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. Anmeldebestätigungen werden in der Regel nicht versandt. Die Stätte
der Begegnung e.V. wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung
bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n
bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn.
§ 5 Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden
auf der Homepage, der Programmübersicht und/oder in den jeweiligen Einzelausschreibungen
veröffentlicht.
§ 6 Teilnahmekosten
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung
der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung
zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht grundsätzlich auch dann,
wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird. Soweit die Stätte
der Begegnung e.V. nachweislich Aufwendungen erspart hat, sind diese
in Abzug zu bringen.
§ 7 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder
ist es nicht möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen, aus Gründen,
die nicht von der Stätte der Begegnung e.V. zu vertreten sind (z.B.
Krankheit der/des Referenten/in, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen
etc.), so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
2. Bei einer Absage von Veranstaltungen durch die Stätte der Begegnung
e. V. gemäß Ziff. 1 werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
Weitere Ansprüche gegen die Stätte der Begegnung, insbesondere auf Ersatz
von Reiseund Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
3. Ein Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung ist bis zu
einer Frist von 6 Wochen kostenlos möglich. Bei einigen Veranstaltungen
kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in der in der jeweiligen
Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nach dieser Frist erheben wir
bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr
von 60% der Teilnahmekosten. Bei späteren Rücktritten berechnen wir
die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten, soweit die zurücktretende
Person im Einzelfall nicht einen fehlenden oder geringeren Schaden nachweist.
4. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung
der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktritterklärung bei
der Stätte der Begegnung e.V.
5. Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson
den Platz einnehmen kann.
§ 8 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten von Teilnehmenden werden unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Eine Weitergabe
an Dritte ist nur zur Durchführung der Veranstaltung zulässig.
§ 9 Haftung
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stätte der Begegnung e.V. erfolgt
auf eigene Gefahr. Die Haftung der Stätte der Begegnung e.V. für Schäden
insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte
eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder
der Gesundheit. Die Mitarbeit der Teilnehmenden in den Veranstaltungen
erfolgt auf freiwilliger Basis. Art und Umfang der jeweiligen Mitarbeit
liegen im Verantwortungsbereich der Teilnehmenden.
2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen,
Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt,
die die Stätte der Begegnung e.V. nicht zu vertreten hat, befreien sie
für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
In diesen Fällen ist die Stätte der Begegnung e.V. nicht zum Schadenersatz,
insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie
von Arbeitsausfall verpflichtet.
§ 10 Sonstiges
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform
2. Die Veranstaltungen der Stätte der Begegnung e.V. finden in unterschiedlichen
Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der
jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen
Klauseln unberührt.
Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs-
und Zahlungsort von Verträgen der Geschäftssitz der Stätte der Begegnung
e.V. in Vlotho.
Vlotho, den 18. August 2008 |