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Hans-Jürgen
Leersch
Klassenfahrt für alle
HAUSHALT
Hilfebedürftige erhalten Unterstützung
Auch hilfebedürftige Familien haben die Möglichkeit, ihre Kinder an
mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen zu lassen. Dies erklärte die Bundesregierung
in ihrer Antwort
(17/634) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/431).
Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten seien nicht von den Regelleistungen
gedeckt, sondern würden gesondert erbracht. Dies gelte auch dann, wenn
die Familien keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
bekommen würden, weil das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt ausreiche,
jedoch nicht für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die
Bundesregierung geht daher davon aus, dass finanzielle Probleme von
Kindern und Jugendlichen in hilfebedürftigen Familien beziehungsweise
in Familien mit einem Budget knapp oberhalb des laufenden Bedarfs zur
Sicherung des Lebensunterhalts, an mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen
der schulrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, nicht bestehen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar zu einer
Neuberechnung der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz
IV) erklärte die Bundesregierung im Haushaltsausschuss, dass das Urteil
in diesem Jahr keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen habe.
Deshalb seien keine Mehrkosten für den Haushalt 2010 zu erwarten. Allerdings
räume die Entscheidung des Gerichts ein, dass in besonderen Härtefällen
ein laufender Bedarf geltend gemacht werden könne. Dafür würden aber
vom Gericht "enge und strikte" Vorraussetzungen geschaffen und deshalb
müsse nur in "seltenen Fällen" gezahlt werden. Auch die Bundesagentur
für Arbeit sei der Auffassung, dass es sich nur um Einzelfälle handele.

Kinder
aus hilfebedürftigen Familien erhalten Unterstützung für Klassenfahrten
Wirtschaft und Technologie/Antwort - 12.02.2010
Berlin: (hib/HLE/JOH) Zielgruppen unter 35 Jahren werden für das Reise-
und Urlaubsland Deutschland immer bedeutsamer. Mehr als 140 Millionen
junge Europäer zwischen 15 und 35 Jahren würden inzwischen verreisen,
heißt es in der Antwort (17/634)
der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/431).
Von den jungen europäischen Urlaubern würden 11 Millionen nach Deutschland
kommen.
In neuen Märkten wie in Osteuropa oder in Asien und dort besonders in
China und Indien seien junge Reisende bereits heute eine der Hauptzielgruppen,
schreibt die Regierung. Die Arbeit an trägerübergreifenden Fragen des
Kinder- und Jugendreisens werde von der Bundesregierung mit 450.000
Euro gefördert. Für Baumaßnahmen bei Jugendherbergen und anderen Einrichtungen
würden jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Zahl dieser
Einrichtungen erscheine angemessen.
Auch hilfebedürftige Familien hätten die Möglichkeit, ihre Kinder an
mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen zu lassen, da die Kosten für mehrtägige
Klassenfahrten nicht von den Regelleistungen gedeckt seien, sondern
gesondert erbracht würden. Dies gelte auch dann, wenn die Familien keine
laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen würden,
weil das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt ausreiche, jedoch nicht
für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. ”Die Bundesregierung
geht daher davon aus, dass finanzielle Probleme von Kindern und Jugendlichen
in hilfebedürftigen Familien beziehungsweise in Familien mit einem laufenden
Budget knapp oberhalb des laufenden Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts,
an mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
teilzunehmen, nicht bestehen“, schreibt die Regierung.

Im
Bundestag notiert: Kosten von Klassenfahrten
Bildung und Forschung/Antwort - 14.05.2007
Berlin: (hib/SKE) Auch Kinder von Eltern, deren Einkommen knapp über
dem Satz von Hartz IV liegen, haben Anspruch darauf, die vollen Kosten
von Klassenfahrten erstattet zu bekommen. Laut Antwort der Bundesregierung
(16/5182)
auf die Kleine Anfrage der Linken (16/5013)
handelt es sich nicht um Pauschalen.
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