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Bildungsurlaub Tipps
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02/2010
Suchen.
Achten Sie bei der Kursauswahl darauf, dass die Weiterbildung als Bildungsurlaub
anerkannt ist. Ob das der Fall ist, lässt sich allerdings nicht immer
auf den ersten Blick erkennen. Fragen Sie im Zweifelsfall den Kursanbieter.
Unter Umständen muss er die Anerkennung noch beantragen. Einige Bundesländer
veröffentlichen im Internet auch Listen mit anerkannten Kursen. Mehr
Infos gibt es unter www.arbeitundleben.de
siehe Bildungsfreistellung.
Auswählen. Belegen Sie einen Kurs, der mit Ihrem Job wirklich
etwas zu tun hat, dann werden Chef und Kollegen Ihre Abwesenheit nicht
übelnehmen. Besonderen Einsatz signalisieren Sie, wenn Sie für einen
Teil des Kurses auch eigenen Erholungsurlaub nehmen. Im Saarland ist
das sogar gesetzliche Pflicht.
Beantragen. Bildungsurlaub müssen Sie in der Regel spätestens
sechs Wochen vorher beantragen. Das entsprechende Formular bekommen
Sie vom Veranstalter. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nicht ablehnen,
es sei denn, es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen.
Finanzieren. Nehmen Sie die staatlichen Förderungen zur Finanzierung
der Weiterbildung in Anspruch. So spendiert der Staat eine Bildungsprämie
von bis zu 500 Euro. Attraktiv sind in einigen Ländern auch die regionalen
Förderprogramme. Das Land Nordrhein-Westfalen etwa schießt unter bestimmten
Voraussetzungen 50 Prozent der Kosten zu, in Hessen und in Rheinland-Pfalz
gibt es ähnliche Programme. Eine Übersicht über alle Programme finden
Sie unter www.foerderdatenbank.de.
Absetzen. Ausgaben für beruflich bedingte Fortbildungen können
Sie in Ihrer Steuererklärung abrechnen. Der Fiskus erkennt neben Kursgebühren
auch Kosten für Fahrten, Übernachtungen sowie Verpflegungspauschalen
an. Auch Arbeitsmittel und ein Arbeitszimmer zuhause können die Steuerschuld
senken.
Zitiert nach :Stiftung Warentest 02/2010.
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